Inklusion Muss Laut Sein

Teilhabe für jeden? Nicht wenn du behindert bist!

Das Bundesteilhabegesetz wurde am 01.12.2016 verabschiedet, doch was manchem Lob entlockt, stellt für die Betroffenen zumeist neue Hürden dar. Es soll die Leistungen des Staates für Menschen mit Behinderung regeln und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail, denn du darfst alles werden nur nicht behindert.
Farbenfroh und fast schon ermutigend prangt auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) der Slogan „Mehr möglich machen – Weniger behindern“ unter genau diesem Bild findet man die Rede von Frau Nahles zum Bundesteilhabegesetz, welches gestern verabschiedet wurde. Ein Gesetz mit dem die Betroffenen und für die es gedacht ist mehr als unzufrieden sind. Doch sprechen wir hier nur vom unzufriedenen Behinderten? von ewig nörgelnden Verbänden und Vereinen, die nie mit dem zufrieden sind, was sie angeboten bekommen, oder ist die Teilhabe wirklich lückenhaft?
Frau Nahles beginnt ihre Rede zum Bundesteilhabegesetz mit den folgenden Worten :“Weniger behindern, mehr möglich machen: Das ist der Kern des Bundesteilhabegesetzes. Dieses neue Sozialgesetzbuch IX steht damit in einer Reihe wichtiger politischer Wegmarken auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.“ – wir befinden uns also auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft und dieses seit über 25 Jahren – nun ja wer etwas Gutes erreichen will braucht vielleicht die ein oder andere Stunde mehr. Das könnte man fast so gelten lassen, wenn da nicht noch etwas hinterher käme.

Ist gleichberechtigte Teilhabe in Sicht?

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales fährt fort „Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch bei uns. Heute gehen wir auf diesem Weg den nächsten Schritt. Das ist ein großer, ein mutiger Schritt; denn es ist nichts Geringeres als ein Systemwechsel. Wir führen die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe heraus und bringen sie -gesetzestechnisch – an die richtige Stelle als Leistungsrecht in das SGB IX. Auf unserem Weg haben wir viel erlebt: Zweifel, Kritik, gezielte Desinformation, auch Enttäuschung und Zorn, ebenso jedoch Zuspruch und Ermunterung. Ein anspruchsvoller politischer Prozess ist daraus geworden. Nun liegt das neue SGB IX vor uns. Es ist im Prozess noch einmal besser geworden. Wir haben noch einmal zusätzliche Finanzmittel erstritten. Darüber freue ich mich sehr.“
Für Teilhabe muss man oftmals kämpfen, dafür steht die Rollstuhlfahrerin im Logo von Inklusion Muss Laut Sein, deshalb reckt sie die geballte Faust in die Luft.– Moment mal kurze Anmerkung, steht im Grundgesetz nicht in Artikel 3, dass niemand auf Grund einer Behinderung benachteilgt werden darf? Und natürlich gab und gibt es Kritik, denn dieses Gesetz ist immer noch so lückenhaft, dass man sich schütteln könnte. Aber wer lange an einem Menschenrecht und das ist das Recht zur Teilhabe arbeitet und sich dann hinterher auf die Schulter klopft, wieviel man doch für Menschen mit Behinderung tut, der kann nur ein guter Mensch sein,oder?
Aber schauen wir weiter:“Lassen Sie mich an drei Punkten verdeutlichen, was das Bundesteilhabegesetz ist und was wir erreicht haben. Erstens. Wir vereinfachen die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger: ein Leistungsantrag, wo bisher viele nötig waren! Die Leistungen werden aus einer Hand erbracht. Entscheidend ist die Unterstützung für die Menschen mit Behinderung und nicht etwa, was der einzelne Träger dem anderen zu sagen hat. Das müssen diese nun untereinander klären, aber nicht mehr auf dem Rücken der Betroffenen. Das ist wirklich ein großer Fortschritt.
Der zweite wichtige Punkt ist: Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern künftig nicht mehr herangezogen. Diese lebensfremde Regelung wurde von vielen schlicht als Heiratshindernis empfunden. Das schaffen wir ab.“ – Bisher sehr vielversprechend, denn die Ehe und somit die „Haftung“ für seinen PartnerIn zu übernehmen und dann im Armenhaus zu landen, ist auch kein sonderlich feiner Zug, gerade wo Deutschland doch Wert auf die Familie und Lebensgemeinschaften legt. Wobei wäre es nicht so, hätte man es vielleicht auch als Alternative Lebensgemeinschaft auslegen können.
Auch die Freigrenzen für eigenes Einkommen und Vermögen werden um ein Vielfaches angehoben, damit es sich lohnt, eine Arbeit aufzunehmen. Der Schonbetrag für Vermögen in der Sozialhilfe wird ebenfalls erhöht. Das ist ein wichtiges Ergebnis, das die Bundestagsfraktionen in den Verhandlungen noch erzielen konnten. – Kurz mal Stopp hier, Frau Nahles, wollen Sie sagen, dass Menschen mit Behinderung nicht gearbeitet haben, weil Sie nicht sparen durften? WIR sind der Meinung, dass hier kaum Arbeitsplätze angeboten werden, auch wenn durch das Gleichbehandlungsgesetz und Antidiskriminierungsdebatten ein anderer Eindruck entsteht. Arbeitgeber können sich immer noch durch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe (diese ist sehr gering) freikaufen.
Die dritte wichtige Verbesserung sind neue Chancen auf Arbeit vor allem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir wollen mit dem Budget für Arbeit Arbeitgeber dafür gewinnen, sich für Menschen mit Behinderung zu entscheiden. Das tun noch immer zu wenige. 39 000 Unternehmen in Deutschland beschäftigen niemanden mit Behinderung. Das darf nicht so bleiben. Wir gehen nun den Weg mit dem Budget für Arbeit. Einige Bundesländer wie mein Heimatland Rheinland-Pfalz haben das schon ausprobiert. Es besteht aber für die Betroffenen die Möglichkeit, in die Werkstatt zurückzukehren, wenn es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht klappt. Wir machen daraus keine ideologische Frage. Wir schaffen vielmehr eine praktische Regelung, die den Betroffenen helfen soll, den notwendigen Mut aufzubringen, um den angeblichen Schonbereich der Werkstätten zu verlassen. – Auch hier stellt sich für uns die Frage, warum?
Arbeitgeber bekommen schon seit Jahren Erleichterungen in finanzieller Form, wenn Sie Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, hat diese zur Vollbeschäftigung geführt? Nein hat es nicht der Arbeitsmarkt ist nicht nur für Behinderte ein schwieriges Pflaster, sondern für Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Schichten, ältere Arbeitnehmer, Wiedereinsteigerinnen, Arbeitnehmer ohne Schulabschlüsse und soweiter. Das sogenannte Geschenk stellt eine Augenwischerei dar, viel mehr sollte Aufklärung betrieben werden, dass Menschen mit Behinderungen genauso gute Arbeit leisten, wie gesunde Arbeitnehmer. Es müssen Ausbildungsstellen geschaffen werden und betriebseigene Assistenten ausgebildet werden, die in der Lage sind überhaupt eine wertvolle Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zu übernehmen.
Das sind nur drei Meilensteine auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Ein großes Thema in der Debatte war auch die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Da möchte ich mich bei den Kollegen aus dem Gesundheitsbereich bedanken, insbesondere bei Minister Gröhe; denn hierzu mussten wir viele Sachen miteinander klären. Hierzu haben auch die Länder im Bundesrat einen guten Vorschlag eingebracht. Für Menschen mit Behinderung sollte die Hilfe zur Pflege über die Eingliederungshilfe erbracht werden. Wir nennen das Lebenslagenansatz. Ich freue mich, dass das so gelungen ist.
Ich bin froh, dass die Verhandlungen diese Lösung erbracht haben. Es war nicht immer einfach, aus den vielschichtigen und – das muss ich ehrlich zugeben – teilweise völlig gegensätzlichen Interessenlagen einigungsfähige Positionen zu entwickeln. Wir haben uns dafür sehr viel Zeit genommen. Über ein Jahr bevor das Gesetz überhaupt auf den Weg kam, haben wir einen Dialog mit allen Beteiligten, mit Kommunen und Ländern, geführt und Interessen abgeglichen. Es ist wichtig, dass wir an dieser Stelle sagen, dass es auch Interessenkonflikte gibt und dass diese ein Stück weit bleiben werden. Dass wir in Zukunft auf dem Weg, den wir heute mit einem guten Fundament versehen, noch viele Baustellen haben werden, ist klar. Aber das schmälert nicht den großen Fortschritt, den wir heute auf den Weg bringen werden. WIR finden es toll wenn man auf seine Arbeit stolz sein kann und weiß was man tut. Denn schließlich redet man ja mit uns und nicht über uns. Dieses Gesetz ist nicht der große Sprung, der Angekündigt wurde, sondern ein laues Lüftchen, es ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich möchte mich bei allen bedanken, auch bei den Kritikern, die sich in sehr deutlicher Form zu Wort gemeldet haben.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Ich sehe das als Fortschritt an. Früher war Behinderung etwas ich habe eine behinderte Tante , das versteckt wurde. Die Familie hat sich dafür mehr oder weniger geschämt. Da war eine ganz andere Haltung. Wir und die Betroffenen selber haben uns langsam aus dieser Haltung herausgearbeitet. Wenn die Betroffenen sich heute laut in diesen Prozess einbringen, dann ist das doch gut. Das ist genau das, was wir wollen. Ich habe mich gelegentlich darüber geärgert, wie ich mich auch über andere ärgere. Jetzt sind wir aber auch da ein Stück weit in der ganz normalen Auseinandersetzung, und das ist auch richtig so. – Liebe Frau Nahles, wir wollten Sie bestimmt nicht ärgern, denn schließlich sind WIR ja nur eine Randgruppe. Achja sind wir nicht, Wir sind etwa 10 Millionen in Deutschland, Wir sind ihre Wähler, Wir sind Steuerzahler und Wir sind genau diese Tante, die Sie hatten, Wir sind versteckt worden, unsere Rechte wurden mit Füßen getreten, doch Wir sind eins, Wir sind laut und gemeinsam in der Lage zu Zeigen, dass Wir genauso zur Gesellschaft gehören wie jeder andere.
An dieser Stelle kürzen wir einfach mal ein wenig ab, denn die Rede enthielt noch ein paar Dankesworte, den Hinweis ab wann das ganze dann laufen soll usw. usw. usw. Das Bundesteilhabegesetz, umfasst 382 Seiten mit vielen Lücken, Stolpersteinen und Kann-Texten. Natürlich ist es schön, wenn man diesen Bereich aus der direkten Sozialhilfe herausholt, doch vieles ist so formuliert, dass es Auslegungssache ist. Das sogenannte Pooling, also das Teilen von Assistenzleistungen ist eine solche Sache. Natürlich sollen Behinderte die Möglichkeit erhalten, eigene und freie Assistenzen und Sozialbegleitungen zu nutzen, aber nur wenn niemand aus dem Umfeld diese ehrenamtlich übernehmen kann. Das heißt, es wird weiterhin eine Ermessenssache sein, wie und in welcher Form Assistenten und Begleitungen zugeteilt werden. Man versucht nicht zu verbessern, sondern einfach nötige Leistungen einzusparen. WIR denken an diese Stelle ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.

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